Dotternhausen/Ofterdingen

Planungsgebot: Dotternhausen in der Schwebe

10.06.2016

Die Gemeinde Ofterdingen darf in ihrem Baugebiet „Mössinger Straße“ keine Anhäufung von Einzelhandelsgeschäften zulassen. So urteilte der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof.

Das Gericht sieht damit auch ein entsprechendes Planungsgebot des Regionalverbands Neckar-Alb als rechtens an. Die Entscheidung wurde am Donnerstag von Dotternhausens Bürgermeisterin Monique Adrian mit großem Interesse aufgenommen. Schließlich hat der Regionalverband auch für das Dotternhausener Gebiet „Großer Acker“ ein Planungsgebot in Sachen Einzelhandel erlassen.„Unser Verfahren ist aber noch...

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