Dotternhausen

Landratsamt lässt Loren laufen

05.01.2018

von Nicole Leukhardt

Wo normalerweise sonntägliche Ruhe herrscht, waren die Loren an Heiligabend und Silvester in Betrieb – erlaubterweise, denn die Behörde gab einem Ausnahmeantrag statt.

Normalerweise stehen sie am Sonntag still, die Loren, die den Kalkstein vom Plettenberg zur Dotternhausener Firma Holcim transportieren. Nicht aber an Heiligabend und an Silvester. Warum, weiß das Landratsamt in Balingen: „Die Firma Holcim hat für diese Sonntage eine Arbeitszeitausnahmegenehmigung von 6 bis 14 Uhr, beziehungsweise 6 bis 18 Uhr beantragt. Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom 20. Dezember stattgegeben“, heißt es auf Nachfrage.

Landratsamt lässt Loren laufen

© nic

Der Regen ist den Loren ohnehin egal, einzig an Sonn- und Feiertagen kommen sie normalerweise zum Stillstand. Nicht aber an Heiligabend und Silvester 2017: Das Landratsamt erteilte eine Sondergenehmigung, weil es sonst zu Produktionsengpässen hätte kommen können.

Die fahrenden Gondeln blieben nicht unbemerkt. Anwohner, die auf weihnachtliche Ruhe gehofft hatten, störten sich am Betrieb der Loren (siehe auch Leserbrief zum Thema).

Das Landratsamt indes begründet die Ausnahmegenehmigung wie folgt: „Generell lassen sich bei vollen Kalksteinlagern zwei Tage Stillstand des Steinbruchs überbrücken. Aber aufgrund der erforderlichen intensiven Wartung der Seilbahn, der hohen Auslastung des Zementwerkes und der aus Immissionsschutzgründen eingeschränkten Betriebszeiten von Steinbruch und Seilbahn, können die Lager nur bei vollem werktäglichem Betrieb komplett gefüllt werden. Das heißt also, um zwei Ausfalltage zu überbrücken sind sechs volle Betriebstage vorher erforderlich.“

Auch auf dem Dotternhausener Rathaus wusste man von der Ausnahme. „Wir bekommen diese Genehmigungen immer als Mehrfertigung geschickt“, erklärt Bürgermeisterin Monique Adrian. Schon immer habe es zusammenhängende Feiertage gegeben, die den Betrieb des Zementwerks länger unterbrochen hätten. Für diese Sonntage sei schon früher eine Ausnahme gemacht worden. Ob die Loren fahren dürfen oder nicht, entscheidet das Landratsamt als zuständige Behörde. Diese kann Ausnahmen von den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zulassen, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern.

Ungünstige Lage der Feiertage

„Die besonderen Verhältnisse ergeben sich hier durch die ungünstige Lage der beiden Weihnachtsfeiertage am Wochenanfang, so dass drei betriebsfreie Tage aufeinanderfolgen“, heißt es in der Presseerklärung.

Dies führe insgesamt dazu, dass die Betriebszeiten soweit eingeschränkt werden, dass der Kalksteinvorrat im Bunker nicht ausreiche, um einen uneingeschränkten Betrieb im Zementwerk zu gewährleisten und die uneingeschränkt hohe Nachfrage nach Zement zu decken.

Die anzunehmenden Folgen haben die Behörde zu der Ausnahmegenehmigung bewogen. Zur weiteren Erklärung heißt es: „Produktionsengpässe sind zu befürchten. Eine unzureichende Rohmaterialversorgung des Zementwerkes ist mit unverhältnismäßigen Risiken und hohen Kosten verbunden, da bei zu geringer Kalksteinmenge der Ofen abgestellt werden muss. Das Wiederanfahren des Ofens kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Hohe Kosten, ein längerer Produktionsausfall, die Nichteinhaltung von Lieferverpflichtungen und möglicherweise der Verlust von Kunden sind die Folge.“

Und schließlich äußert sich die Behörde auch zur personellen Situation im Zementwerk an den relevanten Sonntagen: „Die Beschäftigung der Arbeitnehmer an den beantragten Sonntagen ermöglicht es, das Defizit in der Kalksteinversorgung auszugleichen. Sie verhindert damit diese negativen Auswirkungen und dient so der Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens, deshalb wurde dem Antrag stattgegeben.“

Schon öfter genehmigt

Eine besondere Ausnahme will die Pressestelle des Landratsamtes in der Sondergenehmigung nicht sehen, denn: „Solch ein Antrag wurde bereits in den vergangenen Jahren bewilligt, insofern die Weihnachtsfeiertage entsprechend gefallen sind.“

Diesen Artikel teilen: