Dotternhausen

Bürgerbegehren zu Unrecht abgelehnt?

22.03.2018

von Nicole Leukhardt

Das Landratsamt widerspricht mit seiner Einschätzung dem Anwalt der Gemeinde Dotternhausen.

Renate Ritter, Vertreterin der Bürger für einen verträglichen Kalksteinabbau auf dem Plettenberg, stellte am Mittwoch im Rahmen der Bürgerfragestunde im Dotternhausener Gemeinderat die entscheidende Frage: „Weiß die Verwaltung bereits vom Bescheid des Landratsamts, der besagt, dass die Gemeinde durch den bislang unbeschiedenen Erweiterungsantrag von 1986 auch bei seiner Genehmigung nicht an die Flächen gebunden ist, die damals in Aussicht gestellt wurden?“.

Zu dieser Einschätzung war das Landratsamt nämlich auf einem 18 Seiten starken Bescheid gekommen, den sie der Bürgerinitiative zusandte. Damit widerspricht die Behörde der Einschätzung des Anwalts der Gemeinde Dotternhausen, Kai-Markus Schenek, der das zweite Bürgerbegehren aus just diesem Grund als unzulässig eingeschätzt hatte. Im April 2017 hatten die Bürger für einen verträglichen Kalksteinabbau auf dem Plettenberg Unterschriften für ihr zweites Bürgerbegehren abgegeben. Ihre Forderung: Die Gemeinde solle sich dafür einsetzen, dass 250 Meter Mindestabstand von den Steilabhängen und den Parzellengrenzen des gesamten Grundstücks auf dem Plettenberg eingehalten wird.

Der Anwalt sagte damals, es sei für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens maßgeblich entscheidend, ob das Ziel des Begehrens rechtlich zulässig ist. Er verneinte dies nach eingehender Prüfung, denn der Verwaltungsrechtler sah durchaus vertragliche Verpflichtungen zwischen Holcim und der Gemeinde Dotternhausen über die Flächengröße gegeben. Eine freie Grenzfestlegung durch ein Bürgerbegehren, so seine Einschätzung im vergangenen Jahr, sei rechtswidrig. Das Landratsamt indes schreibt, es sei davon auszugehen, dass die Gemeinde lediglich ihre grundsätzliche Bereitschaft erklären wollte, weitere Flächen zum Abbau zur Verfügung zu stellen. Ein Vertrag ergebe sich aus diesen Regelungen jedoch nicht. Bürgermeisterin Monique Adrian versprach, sich und ihr Gremium in Kenntnis zu setzen.

Ein Etappensieg für die BI, aber nicht der einzige: Siegfried Rall wandte sich mit dem Bescheid des Verwaltungsgerichts Sigmaringen an unsere Zeitung. Er hatte im Juli 2017 gegen die Tagesordnung des Gemeinderats geklagt, die eine Entscheidung über die Süderweiterung des Kalksteinbruchs enthalten hatte. Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, Rall nahm die Klage zurück. Die Kosten sollte er dennoch tragen. Er legte Widerspruch ein. Mit Erfolg: Das Gericht sieht die Gemeinde Dotternhausen als Verliererin des Rechtsstreits an, sie muss die Kosten des Verfahrens tragen.

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