Albstadt/Hechingen

Kinderporno-Ring im Darknet: Mann aus Albstadt muss ins Gefängnis

30.04.2018

von Michael Würz

Das Landgericht Hechingen hat heute einen 50-jährigen Mann aus Albstadt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er hatte am Morgen gestanden, Moderator und Nutzer einer Kinderpornografie-Plattform im Darknet gewesen zu sein.

Kinderporno-Ring im Darknet: Mann aus Albstadt muss ins Gefängnis

© Pascal Tonnemacher

Das Hechinger Landgericht. Hier muss sich ein Albstädter verantworten, der ein Kinderpornografie-Forum im Darknet moderiert haben soll.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann bandenmäßige Verbreitung, Beschaffung und Besitz von Kinderpornografie vor. Er soll demnach teils härteste Kinderpornografie im Darknet verbeitet haben. Der Angeklagte war geständig und ließ von seinem Verteidiger zum Prozessauftakt eine Erklärung verlesen.

Mann soll auch Fotos der eigenen Tochter verbreitet haben

Laut Staatsanwaltschaft Hannover, die dem Kinderpornografie-Ring auf die Schliche gekommen war, soll in dem Forum auch der Missbrauch von Kindern verabredet worden sein. Der Angeklagte selbst soll keinen Missbrauch begangen haben. Allerdings soll der Vater einer elfjährigen Tochter und eines zehnjährigen Sohnes auch – keine pornografischen, jedoch anzügliche Fotos – seiner eigenen Tochter verbreitet haben. 

Der 50-Jährige lebt seit 2001 in Albstadt

Der Mann, der heute vor Gericht einen eloquenten Eindruck machte, wie unsere Reporterin vor Ort berichtet, war 2001 nach Albstadt gezogen, seiner heute getrennt von ihm lebenden Ehefrau wegen. Er stammt aus Niedersachsen, wo er zunächst ein Studium der evangelischen Theologie aufgenommen, allerdings abgebrochen hatte. Nach einer Ausbildung zum Maschinenmechaniker arbeitete er zuletzt in einem Albstädter Unternehmen.

Ermittler aus Hannover sagt in Hechingen aus

Im November hatte die Polizei bei ihm umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt. Seither saß der 50-Jährige in Untersuchungshaft. Am Nachmittag war unter anderem ein forensisch-psychiatrischer Sachverständiger als Zeuge geladen. Er bescheinigte dem Angeklagten voll Schuldfähigkeit. Außerdem sagte ein Ermittler aus Hannover aus.

Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen

Sowohl während der Aussage der Frau des Angeklagten als auch während der Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Gericht folgte damit einem Antrag des Anwalts der Frau. In seinem nicht-öffentlichen Plädoyer forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Damit blieb seine Forderung deutlich unter dem möglichen Strafmaß. Der Verteidiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Alle Hintergründe zum Prozess: später auf zak.de

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