Schwenningen

Kläger erringen nur kleinen Erfolg

18.05.2018

von Christoph Wartenberg

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat eine Klage gegen die Erhebung von Erschließungsbeiträgen abgewiesen.

Lediglich rund ein Siebtel der von der Gemeinde erhobenen Umlagekosten für das Gebiet Webersbühl wurde als unzulässig eingestuft, so dass die acht Kläger nur einen kleinen Teilerfolg erzielten. Dementsprechend tragen die Kosten des Verfahrens zu 90 Prozent die Kläger und zu zehn Prozent die Gemeinde Schwenningen.Das Baugebiet entlang der Straße Webersbühl wurde in Teilen bereits Anfang der 70er-J...

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