Hausen am Tann

Hörnle: Eine Frage der Lesart?

21.09.2018

von Nicole Leukhardt

Mit der anstehenden Süderweiterung auf dem Plettenberg ist die Diskussion um den Abbau des Hausener Bergsporns neu entbrannt.

Wann darf das sogenannte Hausener Hörnle abgebaut werden? Seit geraumer Zeit kämpfen die Hausener um den Erhalt „ihres“ Teils des Plettenbergs, auf dem die Firma Holcim Kalkstein abbaut. 249 Hausener hatten bis zum Oktober 2017 ein Bürgerbegehren unterschrieben, um so den Anblick des Hausener Hörnles, der Ostkulisse des Plettenbergs, zu erhalten. Mit der Süderweiterung, so heißt es nun in Hausen, soll das Hörnle aus Rekultivierungsgründen schneller fallen, als eigentlich geplant.

Hörnle: Eine Frage der Lesart?

© Privat

Das Hausener Hörnle liegt im Abbaugebiet der Firma Holcim und wird im Zuge der Süderweiterung auch abgebaut. Jedoch nennt Holcim als Zeitraum erst das Jahr 2036, eventuell sogar später.

Grundsätzlich ist die Rechtmäßigkeit des Abbaus unstrittig und von den bestehenden Genehmigungen zunächst gedeckt. Marisa Hahn, Pressesprecherin des Balinger Landratsamts, formuliert es so: „Der Abbau des Hausener Hörnle ist im Rahmen der naturschutzrechtlichen Genehmigung von 1982 genehmigt worden. Diese Genehmigung von 1982 entfaltet auch heute noch ihre Wirksamkeit. In dieser Genehmigung ist es vorgesehen, dass erst nach erfolgtem Abbau (nach vollständiger Rekultivierung) der Westwand und des überwiegenden Teiles der Bruchsohle das Hausener Hörnle abzutragen ist.“

In der Genehmigung von 1977 heißt es, die Forderung nach Erhaltung des Ostrandes sei zwar wünschenswert, jedoch nicht durchsetzbar, „da wegen der notwendigen Gesteinsmischung der gleichzeitige Abbau des hochwertigen Gesteinsmaterials am Ostrand erforderlich“ sei.

In der Genehmigung von 1982 ist jedoch zu lesen, dass „die Öffnung des Bruchs in der Ostwand während des Gesteinsabbaus im südlich angrenzenden Bereich unter Erhaltung des süd-östlichen Bergspornes (Hausener Hörnle) so gering wie möglich zu halten“ ist.

Auch im Gutachten von Oberforstrat Stoffler von 1974 wird positiv gesehen, dass nicht die ganze Ostflanke aufgerissen wird, was den Plettenberg zu einem totalen Steinbruch gemacht hätte. Stoffler hielt damals außerdem fest: „Die Öffnung des Steinbruchs nach Osten erfolgt dann, wenn gegen Ende des Steinbruchbetriebs die Einhänge zur Bruchsohle mehr oder weniger begrünt und verwachsen sind.“

Gänzlich war das Landratsamt dieser Empfehlung in seinen Genehmigungen nicht gefolgt. Es hatte den Abbau der Ostkulisse in Teilen genehmigt.

Wie ist aber die Formulierung „während des Gesteinsabbaus im südlich angrenzenden Bereich“ zu werten? Würde eine Süderweiterung des Steinbruchs eine verlängerte Schonfrist fürs Hörnle bedeuten? Das Landratsamt sagt nein. „Die Genehmigung von 1982 hat schon naturgemäß nichts mit der anstehenden Steinbrucherweiterung zu tun.“

Doch, sagen die Hausener. „Im Grunde geht es darum, ob der Kalksteinabbau am Ende angelangt ist oder nicht. Da die Süderweiterung kommen wird, ist es offensichtlich, dass es weitergeht“, erklärt Hausens Bürgermeister Heiko Lebherz seine Sicht und die vieler Hausener. Er fügt an: „Von daher ist es so, dass die Gemeinde Hausen auf die Kulisse als Lärmschutzwand bestehen kann und muss.“

Dass die Gemeinde Dotternhausen gar darauf dränge, das Hausener Hörnle zu Rekultivierungszwecken früher als geplant anzutasten, weist Bürgermeisterin Monique Adrian von sich. „Das Gegenteil ist der Fall“, sagt sie. „Wir haben bisher immer geäußert, dass wir einverstanden wären, wenn die Kulisse bis zur Erschöpfung einer Süderweiterung bestehen bleibt.“

Und was sagt der Steinbruchbetreiber? „Wir stehen im Wort, den Bereich in Richtung Dotternhausen zu rekultivieren und wieder zugänglich für die Bevölkerung zu machen“, erklärt Sabine Schädle. Das Hörnle werde laut der Genehmigungen aus früheren Jahrzehnten ebenso abgebaut. „Stand heute wird dies aber erst etwa 2036 bis 2041 der Fall sein.“

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