Stuttgart/Zollernalbkreis

FDP zu Windkraft: Erlass hat nie etwas geregelt

22.02.2019

Die FDP fordert die Änderung des Landesplanungsgesetzes und geht mit Minister Untersteller hart ins Gericht.

Umweltministers Untersteller hat angekündigt, den am 9. Mai 2019 auslaufenden Windenergie-Erlass auslaufen zu lassen und durch ein Informationsangebot im Internet zu ersetzen.

FDP zu Windkraft: Erlass hat nie etwas geregelt

Andreas Glück.Foto: Privat

Dagegen wehrt sich vehement die FDP-Landtagsfraktion. „Die Erläuterung von Minister Untersteller, einen ministeriellen Erlass aus dem Jahr 2012 nunmehr durch ein Online-Portal zu ersetzen, weil es technisch leichter sei Websites zu aktualisieren als Erlässe zu novellieren, habe eine unfreiwillig komische Note, befindet der Abgeordnete Andreas Glück. Weniger lustig finde er allerdings, dass Franz Untersteller mit seinen rückblickenden Erläuterungen über die rechtliche Unverbindlichkeit des Erlasses gewissermaßen einräumt, die Öffentlichkeit ein Stück weit getäuscht bzw. falsche Erwartungen geweckt zu haben.“

Denn wer in einem ministeriellen Erlass das Ziel ausgebe, bis 2020 zehn Prozent der Bruttostromerzeugung aus Windenergie zu bestreiten, oder als „Richtwert“ für die Wirtschaftlichkeit eines Standortes 60 Prozent des Referenzertragswertes einer Anlage angebe, der gaukle der Öffentlichkeit von Investoren bis zu Windenergie-Kritikern eine Regelungs- und Gestaltungskompetenz vor, welche weder die Landesregierung selbst noch der Landesgesetzgeber jemals gehabt habe, kommentierte Glück.

In der Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 18. Februar 2019 heißt es dazu: Als rein verwaltungsinternes Instrument habe der Erlass ohnehin keine eigenständige rechtliche Außenwirkung entfalten können. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gelten natürlich unverändert weiter, betont Untersteller.

Damit stelle der Minister öffentlich klar, dass der Windenergie-Erlass materiell nie etwas geregelt habe. Eine reine Stoffsammlung an Informationen, Erläuterungen und unverbindlichen Empfehlungen zu geltendem Immissionsschutz-, Artenschutz- und Planungsrecht sei auf einer Website tatsächlich besser aufgehoben, sagte Glück.

Nur hätte man dies auch vor sieben Jahren schon wissen und öffentlich so kommunizieren können. Glück forderte abermals, im Landesplanungsgesetz zur Möglichkeit von regionalplanerischen Windenergie-Ausschlussgebieten zurückzukehren, für die Zeit nach dem Windenergie-Erlass endlich die Regelungen des Landesentwicklungsplans für die Windenergie fortzuschreiben und in den Bundesrat eine Initiative einzubringen, um die frühere Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches zur Ermöglichung landesgesetzlicher Mindestabstände zur Wohnbebauung zu reaktivieren.

 

Am Ball für die Region

Zur Person Andreas Glück ist Landtagsabgeordneter der FDP im Wahlkreis Hechingen-Münsingen. Er ist innerhalb der FDP-Fraktion Sprecher für Umwelt- und Energiepolitik, Integration, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Der 43-jährige Chirurg wurde auf dem Europaparteitag 2019 der Liberalen auf den aussichtsreichen Listenplatz drei für die Europawahl gewählt. Glück hat voriges Jahr den Kreisbesuch der FDP-Landtagsfraktion genutzt und im Bitzer Rathaus ein Gespräch mit den Gegnern der Windparkprojekte in Winterlingen und Haigerloch geführt.

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