Sigmaringen

Arbeitspflicht für Flüchtlinge der Sigmaringer LEA? Landrätin Stefanie Bürkle nimmt Stellung

05.03.2024

von Yannick Rehfuss

Arbeitspflicht für Flüchtlinge der Sigmaringer LEA? Landrätin Stefanie Bürkle nimmt Stellung

© Felix Kästle/dpa

Wie hier 2014 in der Meßstettener LEA übernehmen die Geflüchteten in Sigmaringen diverse Arbeiten – auf freiwilliger Basis. (Archivfoto)

Christian Herrgott, Landrat des Saale-Orla-Kreises in Thüringen, war mit seinem Vorhaben, Geflüchtete zur Arbeit zu verpflichten, in der vergangenen Woche in aller Munde. Bleibt diese Initiative aber nur ein Einzelfall? Landrätin Stefanie Bürkle sieht zumindest keinen Grund für eine Arbeitsverpflichtung für Flüchtlinge – und verweist auf das freiwillige Angebot. So hoch ist die Arbeitsquote im Kreis.

Landrätin Stefanie Bürkle (CDU) will Flüchtlinge, die in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Sigmaringen untergebracht sind, nicht zur Arbeit verpflichten. Das teilt sie auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“ mit. Die Flüchtlinge nähmen die freiwilligen Arbeitsangebote bereitwillig an.

+++ Lesen Sie dazu auch den Meinungsbeitrag des Autors zur Arbeitspflicht für Flüchtlinge: Dieser Vorschlag ist zynisch +++

Bürkles Amts- und Parteikollege Christian Herrgott aus dem Saale-Orla-Kreis in Thüringen hatte in der vergangenen Woche eine Initiative vorangetrieben, die das Ziel hat, Flüchtlinge zur Arbeit zu verpflichten. Asylbewerber könnten der Gesellschaft so etwas zurückgeben, sagte Herrgott dem Nachrichtensender n-tv.

Im Gegenzug für einfache Tätigkeiten wie Reinigungs- und Gartenarbeiten stehen ihnen 80 Cent pro Stunde zu. Weigern sie sich, erhalten sie nur noch Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege.

Rechtlich erlaubt

Die Initiative Herrgotts steht rechtlich auf sicheren Füßen. So heißt es im Asylbewerberleistungsgesetz in Paragraf fünf: „In Aufnahmeeinrichtungen sollen Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden.“ Dort heißt es aber auch: „Arbeitsfähige sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.“

Landrätin findet Arbeitspflicht „unsinnvoll“

Dennoch erachtet Landrätin Bürkle eine solche Arbeitspflicht für Flüchtlinge im Kreis Sigmaringen als unsinnvoll. Der Kreis nutze bereits die im Asylbewerberleistungsgesetz festgehaltenen Arbeitsmöglichkeiten, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern, teilt Bürkle mit. „Aus unserer Sicht sind diese Arbeitsmöglichkeiten allerdings nicht geeignet, um Geflüchtete gegen ihren Willen zu einer Aufgabe beziehungsweise einer bestimmten Arbeit zu verpflichten“, stellt die Landrätin klar.

Flüchtlinge arbeiten schon freiwillig

Im Kreis Sigmaringen gebe es laut Bürkle bereits seit Jahren diverse Arbeiten, die Flüchtlinge übernehmen – alles auf freiwilliger Basis. So sorgten Asylsuchende in Gemeinschaftsbereichen für Sauberkeit und Ordnung. Auch außerhalb der LEA engagieren sich Flüchtlinge für das kleine Entgelt, beispielsweise beim Auf- und Abbau des Weihnachtsmarkts und des Ringtreffens bei der Fasnet in Sigmaringen, ergänzt Lorenz, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums.

Die Behörde sieht ebenfalls keinen Anlass, am Freiwilligkeitsprinzip zu rütteln. Lorenz teilt mit, dass es in der LEA stets ein so großes Interesse an einer freiwilligen Mitwirkung gab, dass eine Verpflichtung zur Arbeit bislang nicht nötig war. Im vergangenen Monat arbeiteten 120 von 407 Flüchtlingen in der LEA. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt sechs bis acht Wochen. Zusammen kamen sie im Februar auf 7000 Arbeitsstunden.

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