Bingen

In der Lauchert ertrunkenes Kind: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Mutter ein

11.03.2024

von Michael Hescheler

In der Lauchert ertrunkenes Kind: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Mutter ein

© Mareike Keiper

Die Ermittlungen gegen die Mutter des zweijährigen Kindes, das in der Lauchert ertrunken ist, sind eingestellt worden.

Rund drei Monate nach dem tragischen Tod eines zweijährigen Mädchens, das in der Lauchert ertrunken ist, steht für die Staatsanwaltschaft endgültig fest, dass kein Fremdverschulden vorliegt.

Die Behörden schließen nach dem Abschluss der Ermittlungen ein Fremdverschulden beim Tod der Zweijährigen aus. Wie die Staatsanwaltschaft Hechingen am Montag auf Anfrage der Schwäbischen Zeitung bestätigte, ist das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen die 24 Jahre alte Mutter eingestellt worden. Das Amtsgericht Sigmaringen sei dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft gefolgt.

Das zweijährige Mädchen war Mitte Dezember im Bingener Ortsteil Hitzkofen in der Lauchert ertrunken. Das Kind hatte die Wohnung unbemerkt verlassen und war in den Fluss gestürzt.

Die Mutter dachte: Mein Kind schläft

Die Mutter war davon ausgegangen, dass das Kind in seinem Bett schläft. Danach wurde gegen die 24-jährige Mutter wegen des Verdachts auf Vernachlässigung der Aufsichtspflicht und infolge fahrlässiger Tötung ermittelt. Der Vater war nicht Gegenstand der Untersuchungen, da die Ermittler davon ausgehen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt nicht vor Ort gewesen ist.

„Wir waren überzeugt, dass die Mutter hätte Vorkehrungen treffen müssen, damit das Kind die Wohnung nicht hätte selbstständig verlassen können“, sagt Staatsanwalt Ronny Stengel am Montag. Zur Begründung für die Einstellung führt er aus: „In diesem Fall wäre es aber verfehlt, die Mutter zu bestrafen. Das Gesetz gibt uns in so einem Fall die Möglichkeit, von einer Strafe abzusehen.“

Damit ist gemeint: Die Mutter müsse den Tod ihres Kindes und den damit verbundenen Schmerz ein Leben lang aushalten.

Eine Autofahrerin sieht das Kind

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, „dass das Mädchen selbstständig und von der Mutter unbemerkt die Wohnung verlassen und sich dann zum nahe gelegenen Flussufer begeben hat und dort aus Unachtsamkeit in die Lauchert gefallen ist“. Eine Zeugin, die das Mädchen zur fraglichen Zeit gesehen hat, und Suchhunde, die die Spur von Melisa aufnahmen, bestätigen diese Annahme.

Ende Februar waren die Ermittlungsakten dem Anwalt der Mutter übersandt worden. Dieser hatte wenige Tage später seine Sicht der Dinge an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Detlef Kröger geht wie die Staatsanwaltschaft von einem „tragischen Unglücksfall“ aus.

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