Albstadt

Entschuldigung bewahrt vor Gefängnis: Mann nach Vergewaltigung in Ehe verurteilt

26.02.2024

Von Pascal Tonnemacher

Entschuldigung bewahrt vor Gefängnis: Mann nach Vergewaltigung in Ehe verurteilt

© Michael Würz

Ein Geständnis und eine Entschuldigung bei seiner Ex-Frau bewahrte einen Mann nach mehrfacher Vergewaltigung vor einer Gefängnisstrafe (Symbolfoto).

Ein Mann aus dem Albstädter Umland hat im Jahr 2015 dreimal seine Ehefrau vergewaltigt. Die Strafe dafür ist vor dem Landgericht Hechingen am Montag verkürzt und zur Bewährung ausgesetzt worden. Warum so entschieden wurde.

Etwa zweieinhalb Jahre lang hätte ein 51-Jähriger eigentlich nach einem Urteil des Amtsgerichts Hechingen wegen Vergewaltigung ins Gefängnis müssen. Er hatte dann Berufung eingelegt, sodass die Sache am Montag am Landgericht Hechingen neu verhandelt wurde.

Dort kam die Kammer um Richter Albrecht Trick zum Urteil: Eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, ist Tat und Schuld angemessen. Vier Monate davon gelten als bereits vollstreckt. Die Verteidigerin hatte ein Jahr, die Staatsanwaltschaft zwei Jahre auf Bewährung gefordert.

Vor dem Gefängnis gerettet hat den mittlerweile geschiedenen Familienvater am Montag vor allem ein Geständnis und eine Entschuldigung bei seiner Ex-Frau, mit der er mehrere Kinder hat und fast zwei Jahrzehnte lang verheiratet war.

Ehefrau dreimal vergewaltigt

Unstrittig war: Der Angeklagte hat seine Ehefrau im Jahr 2015 dreimal vergewaltigt. Das Paar hatte sich damals auseinandergelebt und steckte in einer Ehekrise. Ans Tageslicht kamen die Taten erst bei einer Vernehmung bei der Polizei wegen einer anderen Sache im Jahr 2020. Zuvor wollte die Frau es nicht zur Anzeige bringen und so ihren damaligen Ehemann und vor allem die Kinder schützen. Seither leidet die Frau sehr unter den Taten und ist in psychologischer Betreuung.

Dass die Taten vor knapp 9 Jahren begangen wurden und sich der Prozess seit der Anklage im Jahr 2020 rechtsstaatswidrig lang hinzog, wie Richter Trick erläuterte, wirkte sich strafmildernd für den Mann aus. Das Gericht verzichtete auf eine Geldauflage oder Bewährungsauflagen.

Dem Opfer bleibt eine Aussage erspart

Zudem beschränkte der nicht vorbestrafte Angeklagte die Berufung auf die Rechtsfolgen. Es ging also nur noch darum, welche Strafe ihn erwartet. Damit und mit einem Geständnis ersparte er seiner Ex-Frau eine Aussage vor Gericht.

Strafmildernd wirkte sich auch aus, dass sich der Angeklagte um einen Täter-Opfer-Ausgleich bemüht hatte. In solchen Fällen ist möglich, dass der Strafrahmen verschoben und so die Mindeststrafe heruntergesetzt wird. Grundsätzlich wird Vergewaltigung mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft. So kann der Strafrahmen bei sechs Monaten beginnen.

Zunächst keine Entschuldigung

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Form der außergerichtlichen Konfliktbewältigung. Dort soll Verantwortung übernommen und sich um eine Wiedergutmachung, nicht nur im materiellen Sinne, bemüht werden. Dieser könne bei der Bewältigung begangenen Unrechts und der Tatfolgen helfen.

Eine direkte Aussprache der beiden Beteiligten in diesem Rahmen war zwar an der Frau gescheitert. Doch der Anwalt der Frau vermisste beim Angeklagten auch weiterhin Reue, ein „sauberes Geständnis“ und eine „ernsthafte, vernünftige Entschuldigung“.

Auch am Montag gestand der Mann über seine Verteidigerin zunächst lediglich die Taten („Es tue ihm sehr leid“), wollte sich nicht weiter dazu äußern und keine Fragen beantworten.

Mit der Entschuldigung gab sich der Nebenklagevertreter, der Anwalt der Ex-Frau, nicht zufrieden und zeigte sich enttäuscht über das Verhalten des Angeklagten. Für ihn stand zunächst eine Strafmilderung außer Frage.

Angeklagter äußert sich doch

Als dann vom Gericht gewissermaßen in Aussicht gestellt wurde, dass die Strafe wegen des versuchten Täter-Opfer-Ausgleichs und bei einer Entschuldigung gesenkt werden könnte, äußerte sich der Angeklagte doch.

Nach einer kurzen Pause sagte er unter anderem zu den Vergewaltigungen: „Es tut mir leid, wenn du das so empfunden hast.“ Die Taten bestreitet er nicht. Doch bis zur ersten Verhandlung, so wurde am Montag bekannt, ging er noch von einem „Missverständnis“ aus. In der Folge habe er aber, auch im direkten Gespräch mit ihr, versuchen wollen, die „Vorfälle“ und die Ehe aufzuarbeiten.

Alle Parteien verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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